http://freudichdoch.blogspot.de/

Montag, 31. Oktober 2016

Info zum Urheberrecht

Nur eine Notiz (die für mich auch neu war/ist):

Zitate von Liedern sind auch in privaten Blogs (oder in Buchmanuskripten) verboten. Soll heissen: Es ist erlaubt, zu schreiben:

"Heute höre ich XY von XY in Dauerschleife"

Nicht erlaubt ohne Einverständnis des Künstlers ist, den gesamten Liedtext oder Teile auf die Blogseite oder sonstigen semiöffentlichen Raum zu stellen.
Auch nicht, wenn ich explizit auf den Künstler verweise.

Ausnahme: Der Text hat keinen eindeutigen Urheber (Volksgut) oder ist älter als 70 Jahre.

Das alles gilt im Übrigen auch für Textausschnitte fremder Blogs, Zeitungsartikel, Gedichte, Geschichten, Romane usw.


http://www.selfpublisherbibel.de/autorentipp-liedzitate-im-buch-was-ist-erlaubt-und-wie-muss-ich-vorgehen/


5 Kommentare:

  1. mein einziges mittel dagegen: so unbedeutend und kleiner blog sein, dass es niemanden kümmert ;(

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  2. Fraglich ist natürlich, ob dem bei der Größe unserer privaten/kleinen Blogs irgenjemand nachgeht. Wie viele benutzen ja auch Fotos, die sie nicht nutzen dürften. Die wenigsten hier haben ja wirklich Ahnung. Es gibt ja auch eine Impressungspflicht usw. Aber wenn es doch jemanden interessiert, wird es natürlich teuer. Alternativ bette ich meistens ein YouTube-Video vom Song ein, falls vorhanden. :)

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  3. Ja, das mit dem Urheberrecht ist schon nicht so einfach :(
    Kleinzitate sind aber erlaubt, wenn du dich mit dem zitierten Text auseinandersetzt.

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